In den aktuellen Prüfungsrichtlinien der Med. Fakultät steht folgender Satz zur krankheitsbedingten Nichtteilnahme an Prüfungen: "Es versteht sich von selbst, dass Sie Ihren Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden."
Ich finde diesen pauschalen Generalverdacht nicht hinnehmbar. Die Anforderungen an das Attest sind zudem so formuliert, das quasi die genaue Diagnose genannt wird bzw. eine genau Diagnose ableitbar ist. Meiner Meinung nach geht das die Universität bzw. den Prüfungsvorsitzenden nichts an. Sie sollten sich auf das Urteil des Arztes, der ja gewisse Pflichten hat, vertrauen.
An anderen Universitäten wurden entsprechende Regelungen durch den Protest der Studenten wieder zurückgenommen, wie man z.B. hier nachlesen kann: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/protest-gegen-attest-formular-der-tu-darmstadt-a-952086.html