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Abschaffen der Strafe bei Verdacht auf Betrug

An der PhilFak wurde eingeführt: Wer bei Prüfungen zum Betrug geeignete Gegenstände mit sich führt, wird zentral vermerkt. Liegt bereits ein Vermerk vor, erfolgt die Exmatrikulation. Das einfache Mitbringen eines Formelblattes oder Taschenrechners im Rucksack wird zur Bedrohung. Wir fordern: kein Vermerk/keine Exmatrikulation ohne tatsächlichen Betrugsversuch! Diese Präzedenzfall muss im Interesse aller Fakultäten gekippt werden.

Max Muster , 28.11.2012, 00:00
Ideenstatus: wird diskutiert/geprüft

Kommentare

Noya, 28.11.2012, 14:34
Der Grundsatz "im Zweifel für den_die Angeklagte_n" muss natürlich auch an der Uni gelten. Hast du eine Quelle zu deiner Information, dass ein Verdacht bereits ausreicht?

Außerdem sollte die Forderung noch weitergehen: Ein zentrales Register für Betrugsversuche ist unverhältnismäßig. Die Universität sollte auf emanzipatorische Bildung setzen und nicht auf Druck und Zwang.

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